Neuheiten 2022

31/12/2021
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten.
Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie bei unseren Verkaufsstellen, auch für einzelne Tage abschließen.Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Die Betreiber von Skigebieten sind dazu verpflichtet, den Kunden eine solche Haftpflichtversicherung beim Kauf des Skipasses anzubieten.
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Helpflicht
Minderjährige müssen einen Helm tragen
Für alle Minderjährigen, die sich in den gängigsten Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln betätigen, wird eine Helmpflicht eingeführt.

Alkohol auf der Skipiste
Neue Regelung für Alkoholkonsum im Skigebiet
Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt) oder in sonstigem Rausch ist ab dem 01.01.2022 verboten.
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